BFH: Zur erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags bei Grundstücksunternehmen

7 Aug., 2023

Beseitigen die Mietvertragsparteien den fortbestehenden Streit über die Wirksamkeit des Mietvertrags vor Überlassung des Mietobjekts dadurch, dass sie das Mietverhältnis übereinstimmend für beendet erklären und der Mieter zur Abgeltung sämtlicher wechselseitiger Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag eine Schlusszahlung an den Vermieter entrichtet, stellt diese Schlusszahlung eine Fruchtziehung aus zu erhaltender Substanz dar. Sie unterliegt der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG.

Haufe: Steuer Jetzt Neuigkeiten von Haufe aus Rechtsprechung, Gesetzgebung & Politik, Finanzverwaltung sowie Kanzlei & Co. als RSS-Feed abonnieren!

  • Podcast: Verhör(t)-Adventskalender: Jeden Tag eine Inspiration

    Inspiriert durch die Vorweihnachtszeit gehen? Das geht mit dem diesjährigen Adventskalender von Verhör(t). Freuen Sie sich jeden Tag auf eine neue Podcast-Folge, natürlich mit großartigen Gästen und spannenden Themen.Mehr zum Thema 'Steuerberatung'...

  • BMF: Beiträge zur Pflegeversicherung für die Jahre 2023 bis 2025

    Das BMF informiert zur rückwirkenden Korrektur der Beiträge zur Pflegeversicherung für die Jahre 2023 bis 2025 im Lohnsteuerabzugsverfahren.Mehr zum Thema 'Pflegeversicherung'...Mehr zum Thema 'Lohnsteuerabzug'...Mehr zum Thema 'Lohnsteuerbescheinigung'...

  • BFH: Steuerberatungskosten sind nicht immer absetzbar

    Steuerberatungskosten, die für die Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung einer Kapitalgesellschaftsbeteiligung für die Erstellung der Steuererklärung anfallen, sind nicht als Veräußerungskosten i.S.d. § 17 EStG zu berücksichtigen.Mehr zum Thema 'Veräußerungsgewinn'...Mehr zum Thema 'Kapitalgesellschaft'...Mehr zum Thema 'Steuerberatung'...

Kategorien