FG Düsseldorf: Erweiterte Gewerbesteuerkürzung und Grundstücksunternehmen

15 März, 2024

Das FG Münster hat entschieden, dass die Veräußerung einer Teilfläche sowie die damit zusammenhängenden Abbruch- und Erschließungsarbeiten das Ausschließlichkeitsgebot bei der erweiterten Gewerbesteuerkürzung für Grundstücksunternehmen verletzen können.

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