BFH: Darlegung einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer i.S.d. § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG

13 Mai, 2024

Der Steuerpflichtige kann sich zur Darlegung einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG jeder sachverständigen Methode bedienen, die im Einzelfall zur Führung des erforderlichen Nachweises geeignet erscheint (Anschluss an Senatsurteil vom 28.7.2021, IX R 25/19, Rz 19; z.T. entgegen BMF, Schreiben v. 22.2.2023, BStBl I 2023, 332, Rz 24).

Haufe: Steuer Jetzt Neuigkeiten von Haufe aus Rechtsprechung, Gesetzgebung & Politik, Finanzverwaltung sowie Kanzlei & Co. als RSS-Feed abonnieren!

  • FG Berlin-Brandenburg: Postlaufzeiten und Zugangsvermutung

    Die bloße Angabe des Steuerpflichtigen, eine Einspruchsentscheidung erst einen Tag nach dem Bekanntgabedatum i. S. d. § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO erhalten zu haben, reicht nach Auffassung des FG Berlin-Brandenburg zur Widerlegung der gesetzlichen Zugangsvermutung nicht aus. Mehr zum Thema 'Fristversäumnis'...Mehr zum Thema 'Klage'...

  • Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Corona-Soforthilfe: VG Köln verneint Verjährung des Erstattungsanspruchs

    Das VG Köln verneint die Verjährung des Erstattungsanspruchs bei der NRW-Soforthilfe, wenn die Rückzahlung über einen Schlussbescheid durchgesetzt wird. Die Entscheidung weicht von einem früheren Urteil ab und ist nicht rechtskräftig.Mehr zum Thema 'Coronavirus'...Mehr zum Thema 'Beihilfe'...

  • Praxis-Tipp: Steuerliche Behandlung von Arbeitgeberleistungen zur Fußball-WM

    Gemeinsames Fußballschauen fördert das Betriebsklima. Doch bei Einladungen zu betriebsinternen Feiern oder Public Viewing kann steuerpflichtiger Arbeitslohn entstehen. Auch bei der Bewirtung der Teilnehmenden sowie bei WM-Geschenken gibt es steuerrechtlich einiges zu beachten.Mehr zum Thema 'Betriebsveranstaltung'...Mehr zum Thema 'Sachbezug'...Mehr zum Thema 'Mitarbeiterbenefits'...

Kategorien