FG Münster: Keine Wiedereinsetzung bei unterlassener Bearbeitung eines Klageauftrags

17 Juli, 2024

Wenn der Auftrag, Klage zu erheben, in der Kanzlei des Prozessbevollmächtigten nicht bearbeitet wird und daher die Klagefrist versäumt wird, ist keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.

Haufe: Steuer Jetzt Neuigkeiten von Haufe aus Rechtsprechung, Gesetzgebung & Politik, Finanzverwaltung sowie Kanzlei & Co. als RSS-Feed abonnieren!

Kategorien