BFH Pressemitteilung: Betriebsausgabenabzug von Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Zinsswaps

20 Juni, 2025

Der BFH hat entschieden, dass Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Zinsswaps als Betriebsausgaben abzugsfähig sein können, soweit mit diesem ein betriebliches Zinsänderungsrisiko abgesichert werden soll.

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