Übergangsfrist bis zum 31.7.2025: Meldepflicht für elektronische Kassensysteme

2 Juli, 2025

Unternehmen, die elektronische Kassensysteme nutzen, müssen diese seit 2025 beim Finanzamt melden. Für die Meldung gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.7.2025.

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