Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: EuGH stellt klar: Corona-Beihilfen gelten bei rechtswidriger Versagung als gewährt

Der Europäische Gerichtshof hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass Corona-Beihilfen bereits zum Zeitpunkt der rechtswidrigen Ablehnung als gewährt gelten. Diese Entscheidung steht in direktem Widerspruch zum Beschluss des OVG Münster vom 1.7.2025 und schafft Klarheit für tausende betroffene Unternehmen. Mehr zum Thema ‚Coronavirus’…Mehr zum Thema ‚EuGH’… weiterlesen

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