Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: EuGH stellt klar: Corona-Beihilfen gelten bei rechtswidriger Versagung als gewährt

19 Aug., 2025

Der Europäische Gerichtshof hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass Corona-Beihilfen bereits zum Zeitpunkt der rechtswidrigen Ablehnung als gewährt gelten. Diese Entscheidung steht in direktem Widerspruch zum Beschluss des OVG Münster vom 1.7.2025 und schafft Klarheit für tausende betroffene Unternehmen.

Haufe: Steuer Jetzt Neuigkeiten von Haufe aus Rechtsprechung, Gesetzgebung & Politik, Finanzverwaltung sowie Kanzlei & Co. als RSS-Feed abonnieren!

Kategorien