BMF: Angabe von Rechnungspflichtangaben in anderen EU-Amtssprachen

19 Sep., 2025

Die Finanzverwaltung stellt klar, dass für bestimmte Rechnungsangaben nach § 14 und § 14a UStG anstelle der deutschen Begriffe auch andere Amtssprachen zulässig sind und ändert den UStAE.

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