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Mitarbeiter:in Empfang und Verwaltung (m/w/d) in Teilzeit
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Digitalisierung und Automatisierung beschleunigen die Abläufe in Steuerkanzleien. Redundante Tätigkeiten werden automatisiert, andere von Mandanten selbst erledigt. Diese Zeitreserve ist eine Chance für mehr Beratung – vorausgesetzt, die Mitarbeiter werden mitgenommen.Mehr zum Thema 'Kanzleiführung'...Mehr zum Thema 'Kanzleimanagement'...Mehr zum Thema 'Kanzleiorganisation'...Mehr zum Thema 'Steuerberatung'...
Das Thüringer Finanzministerium informiert darüber, dass außerordentliche Einkünfte, wie Abfindungen oder Arbeitslohn für mehrere Jahre, die unter die Tarifermäßigung nach § 34 EStG fallen, ab dem VZ 2025 nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden.Mehr zum Thema 'Außerordentliche Einkünfte'...Mehr zum Thema 'Lohnsteuer'...Mehr zum Thema 'Steuererklärung'...Mehr zum Thema 'Einkommensteuer'...
Ein geschätzter Steuerbescheid kann nach Auffassung des FG Münster aufgrund einer offenbaren Unrichtigkeit nichtig sein, wenn er schwerwiegende Fehler aufweist.Mehr zum Thema 'Verwaltungsakt'...Mehr zum Thema 'Schätzung'...