FG Baden-Württemberg: Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung für Werbung auf Bussen und Bahnen

14 Jan., 2026

Werden Außenflächen an Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs „angemietet“, um darauf Werbung anzubringen, ist der Aufwand bei der Ermittlung des Gewerbeertrags nicht gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. d) GewStG hinzuzurechnen. Das hat das FG Baden-Württemberg entschieden.

Haufe: Steuer Jetzt Neuigkeiten von Haufe aus Rechtsprechung, Gesetzgebung & Politik, Finanzverwaltung sowie Kanzlei & Co. als RSS-Feed abonnieren!

  • BMF: Voraussetzungen der Tonnagesteuer nach § 5a EStG

    Das Finanzverwaltung hat ihr BMF-Schreiben zur Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr (Tonnagesteuer nach § 5a EStG) geändert.Mehr zum Thema 'Gewinnermittlung'...

  • Digitalisierung: Verpflichtung zur Führung elektronischer Entgeltunterlagen

    Bis Ende 2026 können sich Unternehmen noch davon befreien lassen, ergänzende Unterlagen zu den Entgeltunterlagen in elektronischer Form zu führen. Ab 2027 müssen dann alle Arbeitgeber dieser Verpflichtung nachkommen. Mehr zum Thema 'Entgeltabrechnung'...Mehr zum Thema 'Elektronische Signatur'...Mehr zum Thema 'Betriebsprüfung'...Mehr zum Thema 'Digitalisierung'...

  • BMF: Neue Vordruckmuster für die Umsatzsteuer-Sonderprüfung

    Das BMF hat die Vordruckmuster für die Umsatzsteuer-Sonderprüfung (USt 7 A, 7 B und 7 D) überarbeitet und neu bekanntgegeben. Die Anpassungen betreffen bürgernahe Sprache, eine aktualisierte Rechtsbehelfsbelehrung sowie flexible Nutzungsmöglichkeiten beim IT-Einsatz.  Mehr zum Thema 'Formular'...Mehr zum Thema 'Vordruck'...

Kategorien