FG Rheinland-Pfalz: Geldgeschenk zu Ostern i. H. von 20.000 EUR

16 Jan., 2026

Das FG Rheinland-Pfalz stellt klar, dass ein Geldgeschenk zu Ostern i. H. von 20.000 EUR kein steuerfreies „übliches Gelegenheitsgeschenk“ ist und somit Schenkungssteuer anfällt. 

Haufe: Steuer Jetzt Neuigkeiten von Haufe aus Rechtsprechung, Gesetzgebung & Politik, Finanzverwaltung sowie Kanzlei & Co. als RSS-Feed abonnieren!

Kategorien