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Die Festsetzung der Erbschaftsteuer kann aus sachlichen Billigkeitsgründen ausnahmsweise unbillig sein, wenn der Erbe zwar den Wert des Nachlasses am Stichtag zu versteuern hat, ihn jedoch kein Verschulden daran trifft, dass er trotz des Erwerbs von Todes wegen letztendlich nicht bereichert ist. Mehr zum Thema 'Abgabenordnung'...Mehr zum Thema 'Erbschaftsteuer'...Mehr zum Thema 'Erlass'...Mehr zum Thema 'Bundesfinanzhof (BFH)'...Mehr zum Thema 'BFH-Urteile'...
Ein Insolvenzverwalter, der im Rahmen seiner Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis eine zur Insolvenzmasse geschuldete Steuererstattung entgegennimmt, ist jedenfalls dann nicht Leistungsempfänger im Sinne des § 37 Abs. 2 AO, wenn er die Erstattung der Masse zuführt. Das gilt auch dann, wenn die Erstattung auf ein "Insolvenzanderkonto" geleistet worden ist.Mehr zum Thema 'Abgabenordnung'...Mehr zum Thema 'Insolvenz'...Mehr zum Thema 'Insolvenzverwalter'...Mehr zum Thema 'Steuerschuldnerschaft'...Mehr zum Thema 'Bundesfinanzhof (BFH)'...Mehr zum Thema 'BFH-Urteile'...
Die handelsrechtliche Folgebewertung von Wertpapieren wirft in der Praxis regelmäßig Fragen auf. Entscheidend ist insbesondere die Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen. Davon hängt ab, ob das strenge oder das gemilderte Niederstwertprinzip anzuwenden ist.Mehr zum Thema 'Wertpapier'...Mehr zum Thema 'Buchhaltung'...