Thüringer FG: Gewerbesteuerliche Einordnung von Miet- und Pachtzinsen

21 Apr., 2026

Gehen Miet- und Pachtzinsen in die Herstellungskosten von Umlaufvermögen ein und scheidet dies vor dem Bilanzstichtag aus dem Betriebsvermögen aus, handelt es sich nicht um eine Gewinnabsetzung oder -minderung. Damit können die Zinsen laut dem Thüringer FG nicht bei der Gewerbesteuer hinzugerechnet werden.

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