FG Düsseldorf: Sonderausgabenabzug bei Realsplitting im Trennungsjahr

15 Sep., 2026

Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass Unterhaltszahlungen an den dauernd getrennt lebenden Ehepartner bereits im Trennungsjahr als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG abziehbar sind, wenn die Ehegatten die Einzelveranlagung wählen.

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