FG Münster: Steuerermäßigung für energetische Sanierung bei Miteigentum

16 Sep., 2026

Das FG Münster hat entschieden, dass die Steuerermäßigung nach § 35c EStG bei Miteigentum auf den jeweiligen Eigentumsanteil begrenzt ist – unabhängig davon, wer die Kosten tatsächlich getragen hat.

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