Bescheidänderung: Versehentlich unterlassenen Erklärung eines Steuerberaters in eigener Sache

Nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO sind Steuerbescheide aufzuheben oder zu ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer niedrigeren Steuer führen und den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden daran trifft, dass die Tatsachen oder Beweismittel erst nachträglich bekannt werden. Mehr zum Thema ‚Abgabenordnung’…Mehr zum Thema ‚Steuerberater’… weiterlesen

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  • FG Münster: Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe

    Das FG Münster hat entschieden, dass die Einräumung eines Altenteils im Zuge einer Hofübergabe keine Schenkung an den Ehegatten darstellt, wenn dieser nicht tatsächlich und rechtlich frei über die jeweils erlangte Gesamtgläubigerstellung verfügen kann.Mehr zum Thema 'Schenkung'...Mehr zum Thema 'Land- und Forstwirtschaft'...

  • BMF: Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

    Die Finanzverwaltung gibt in einem Schreiben allgemeine Hinweise zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Abs. 1 EStG als außergewöhnliche Belastung.Mehr zum Thema 'Unterhalt'...Mehr zum Thema 'Außergewöhnliche Belastung'...

  • BMF: Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland

    Die Finanzverwaltung bezieht Stellung zur Berücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 EStG.Mehr zum Thema 'Unterhalt'...Mehr zum Thema 'Außergewöhnliche Belastung'...

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