BFH: Aktivitätsvorbehalte bei ausländischen Betriebsstätteneinkünften

21 Okt., 2024

Sieht eine abkommensrechtliche „Switch over“-Klausel vor, dass die Anwendung der Freistellungsmethode bei Betriebsstätteneinkünften unter einem Aktivitätsvorbehalt steht und wird hierfür auf § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 AStG verwiesen, erfüllen ausländische Betriebsstätten das dortige Tatbestandsmerkmal „ausländische Gesellschaft“. Die Verweisung betrifft nicht nur die Regelung der aktiven (Grund-)Tätigkeiten, sondern bezieht die in § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 AStG vorgesehenen Einschränkungen ein.

Haufe: Steuer Jetzt Neuigkeiten von Haufe aus Rechtsprechung, Gesetzgebung & Politik, Finanzverwaltung sowie Kanzlei & Co. als RSS-Feed abonnieren!

  • BMF: Steuerverbindlichkeiten während eines vorläufigen Insolvenzverfahrens

    In einem neuen BMF-Schreiben hat die Finanzverwaltung seine bisherigen Schreiben mit Anwendungsfragen zu § 55 Abs. 4 InsO überarbeitet.Mehr zum Thema 'Insolvenzverfahren'...

  • FG Köln: Erträge aus Krypto-Lending

    Erträge aus Krypto-Lending unterliegen als Einkünfte aus Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG dem persönlichen Steuersatz. Der Kryptowert Bitcoin repräsentiert keine "sonstige Kapitalforderung jeder Art" im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. So hat das FG Köln entschieden.Mehr zum Thema 'Bitcoin'...Mehr zum Thema 'Einkünfte aus Kapitalvermögen'...Mehr zum Thema 'Einkommensteuer'...

  • Einkommensteuerveranlagung: Änderung nach § 175b AO bei Übermittlung über ELStAM?

    Wenn ELStAM-Daten im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung nicht berücksichtigt wurden, kann sich die Frage stellen, ob dies zu einer Änderung nach § 175b AO führt.Mehr zum Thema 'ELStAM'...Mehr zum Thema 'Abgabenordnung'...Mehr zum Thema 'Kirchensteuer'...

Kategorien