BFH: Besonderheiten bei der Abfindungsversteuerung von Grenzgängern

28 Okt., 2024

Abfindungszahlungen können auch bei Grenzgängern im Wohnsitzstaat zu besteuern sein. Sofern der Mitarbeiter aber im Abfindungszeitraum auch in Deutschland seinen Wohnsitz hatte, bedarf es der Aufteilung des Besteuerungsrechts.

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