BFH: Beteiligung an den Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung

4 Aug., 2025

Führt der Steuerpflichtige im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung am Ort des Lebensmittelpunkts einen Ein-Personen-Haushalt, stellt sich die Frage nach der finanziellen Beteiligung an den Kosten der Lebensführung i. S. v. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG nicht.

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