BFH: Keine Berichtigung der Bemessungsgrundlage bei Insolvenz der „Zahlstelle“

14 Juli, 2025

Bedient sich ein leistender Unternehmer zur Einziehung seiner Entgeltforderungen gegen die Leistungsempfänger eines anderen Unternehmers (Zahlstelle), vereinnahmt er das Entgelt spätestens dann, wenn die Zahlungen der Leistungsempfänger bei der Zahlstelle eingehen. Der Umstand, dass die Zahlstelle den vereinnahmten Betrag nicht an den leistenden Unternehmer weiterleitet, führt nicht dazu, dass sich die Bemessungsgrundlage für die vom Unternehmer an die Leistungsempfänger erbrachten Leistungen mindert.

Haufe: Steuer Jetzt Neuigkeiten von Haufe aus Rechtsprechung, Gesetzgebung & Politik, Finanzverwaltung sowie Kanzlei & Co. als RSS-Feed abonnieren!

  • FG Münster: Nacherhebung der Lohnsteuer zum Pauschalsteuersatz

    Eine vereinfachende Nacherhebung von Lohnsteuer durch Pauschalierung setzt laut dem FG Münster mindestens 20 betroffene Arbeitnehmer voraus. Bei weniger Arbeitnehmern kann das Finanzamt in seinem Ermessen entscheiden. Die Entscheidung muss spätestens im Einspruchsverfahren dargelegt werden.Mehr zum Thema 'Pauschalsteuer'...Mehr zum Thema 'Lohnsteuer'...

  • BMF: Einer Einfuhr vorangehende Lieferungen von Gegenständen

    Das BMF hat den Umfang seiner Erläuterungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlasses zur Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 4b UStG stark erweitert.Mehr zum Thema 'Umsatzsteuer'...

  • FG Berlin-Brandenburg: Abfärberegelung bei Kooperation von Rechtsanwälten

    Nach Ansicht des FG Berlin-Brandenburg werden die Einkünfte einer Rechtsanwalts-PartG mbB oberhalb der Geringfügigkeitsschwelle in gewerbliche Einkünfte umqualifiziert, wenn die Gesellschaft mit anderen Rechtsanwälten kooperiert und selbst nicht nennenswert an der Mandatsbetreuung beteiligt ist. Mehr zum Thema 'Selbständigkeit'...Mehr zum Thema 'Partnerschaftsgesellschaft'...Mehr zum Thema 'Gewerbliche Einkünfte'...

Kategorien