BFH: Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung

9 Feb., 2026

Ein im Zeitpunkt des Erwerbs noch nicht im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchrecht ist als Gegenleistung für den Verkauf eines Erbbaurechts in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen.

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