BFH Pressemitteilung: Keine Einsicht in Steuerakten zur Prüfung eines Schadenersatzanspruchs gegen Dritte

4 Juli, 2024

Die Einsichtnahme in Steuerakten nach Durchführung des Besteuerungsverfahrens ist ausgeschlossen, wenn der Steuerpflichtige hiermit steuerverfahrensfremde Zwecke verfolgen will, wie z. B. die Prüfung eines Schadenersatzanspruchs gegen seinen Steuerberater.

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