BFH Pressemitteilung: Umsatzsteuer bei der Übertragung von Gutscheinen

Der BFH hat entschieden, dass Gutscheincodes zur Nutzung im X Netzwerk – unabhängig vom Vertriebsweg – sog. Einzweck-Gutscheine sind, deren Übertragung der Umsatzsteuer unterliegt, da aufgrund der Länderkennung der Nutzerkonten bereits bei der Ausgabe der Leistungsort in Deutschland und die Höhe der Umsatzsteuer feststehen. Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…Mehr zum Thema ‚Gutschein’… weiterlesen

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