BFH: Steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit und Grundlohnermittlung

30 Okt., 2023

Für die Höhe der steuerfreien Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit ist der Grundlohn die Bemessungsgrundlage. Grundlohn ist der laufende Arbeitslohn, der arbeitsvertraglich geschuldet wird. Unerheblich ist, ob der arbeitsvertraglich zustehende Arbeitslohn tatsächlich dem Mitarbeiter gegenwärtig zufließt. Bei einer Entgeltumwandlung zu Gunsten einer Arbeitgebereinzahlung an eine Unterstützungskasse wird auch dieser Beitrag in die Grundlohnermittlung einbezogen.

Haufe: Steuer Jetzt Neuigkeiten von Haufe aus Rechtsprechung, Gesetzgebung & Politik, Finanzverwaltung sowie Kanzlei & Co. als RSS-Feed abonnieren!

Kategorien