BMF: Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine

14 Okt., 2026

Die Finanzverwaltung hat Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine bei der Anwendung der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG verlängert.

 

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