Termin vereinbaren
Mitarbeiter:in Empfang und Verwaltung (m/w/d) in Teilzeit
Teamleitung Lohnbuchhaltung in Festanstellung (m/w/d)
Steuerfachangestellter (m/w/d)
Steuerberater:in in Anstellung (m/w/d)
Steuerfachwirt:in oder Bilanzbuchhalter:in (m/w/d)
Jetzt Bewerben
Termin

Ein Insolvenzverwalter, der im Rahmen seiner Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis eine zur Insolvenzmasse geschuldete Steuererstattung entgegennimmt, ist jedenfalls dann nicht Leistungsempfänger im Sinne des § 37 Abs. 2 AO, wenn er die Erstattung der Masse zuführt. Das gilt auch dann, wenn die Erstattung auf ein "Insolvenzanderkonto" geleistet worden ist.Mehr zum Thema 'Abgabenordnung'...Mehr zum Thema 'Insolvenz'...Mehr zum Thema 'Insolvenzverwalter'...Mehr zum Thema 'Steuerschuldnerschaft'...Mehr zum Thema 'Bundesfinanzhof (BFH)'...Mehr zum Thema 'BFH-Urteile'...
Die handelsrechtliche Folgebewertung von Wertpapieren wirft in der Praxis regelmäßig Fragen auf. Entscheidend ist insbesondere die Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen. Davon hängt ab, ob das strenge oder das gemilderte Niederstwertprinzip anzuwenden ist.Mehr zum Thema 'Wertpapier'...Mehr zum Thema 'Buchhaltung'...
Das Niedersächsische FG hält das im Jahr 2021 neu gefasste Niedersächsische Grundsteuergesetz nicht für verfassungswidrig.Mehr zum Thema 'Grundsteuer'...