Bundesamt für Justiz: Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024

Das Bundesamts für Justiz wird vor dem 2.4.2024 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB gegen Unternehmen einleiten, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2022 am 31.12.2023 endet. Mehr zum Thema ‚Jahresabschluss’…Mehr zum Thema ‚Rechnungslegung’…Mehr zum Thema ‚E-Bilanz’…Mehr zum Thema ‚Bilanz’… weiterlesen

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