Bundesamt für Justiz: Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024

27 Dez., 2023

Das Bundesamts für Justiz wird vor dem 2.4.2024 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB gegen Unternehmen einleiten, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2022 am 31.12.2023 endet.

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