DStV: Neue Regeln beim Vorsteuerabzug ab 2026 geplant

22 Aug., 2024

Die Bundesregierung plant, den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs aus bestimmten Rechnungen zu verschieben. Davon betroffen: Rechnungen von Unternehmen, die ihre Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten berechnen. Auf Anregung des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV) prüft das BMF nun eine Nichtbeanstandungsregelung zum Schutz des Rechnungsempfängers.

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