FG Münster: Gewinne von Tochtergesellschaften und Berechnung nicht abziehbarer Schuldzinsen

Das FG Münster hat entschieden, dass Gewinne von Tochterpersonengesellschaften nicht bei der Berechnung der nach § 4 Abs. 4a EStG nicht abziehbaren Schuldzinsen der Mutterpersonengesellschaft berücksichtigt werden. Mehr zum Thema ‚Schuldzinsen’…Mehr zum Thema ‚Gewinn’… weiterlesen

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