FG Düsseldorf: Keine Betriebsaufspaltung durch Photovoltaikvermietung

17 Sep., 2025

Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass keine sachliche Verflechtung durch Vermietung von Dachflächen für Zwecke der Stromerzeugung mittels Photovoltaikanlagen vorliegt, wenn diesen bei einem Betriebsunternehmen mit verschiedenen Geschäftsfeldern nur eine untergeordnete Bedeutung zukommt.

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