FG Düsseldorf: Zuordnung von verpachteten Ackerflächen zum Verwaltungsvermögen

11 Sep., 2026

Zur landwirtschaftlichen Nutzung überlassene Ackerflächen, die zum Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft gehören, sind laut Urteil des FG Düsseldorf unabhängig vom Vorliegen einer Betriebsverpachtung im Ganzen nicht dem Verwaltungsvermögen zuzuordnen.

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