FG Hamburg: Leistungen eines Fitnessstudios während des Corona-Lockdowns

Das FG Hamburg entschied, dass es sich bei der Fortzahlung der Mitgliedsbeiträge an ein Fitnessstudio während des Corona-Lockdowns nicht um steuerbare Leistungen handelte. Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…Mehr zum Thema ‚Coronavirus’… weiterlesen

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