FG Münster: AdV wegen unzureichender Aktenvorlage durch das Finanzamt

17 Okt., 2025

Das FG Münster hat Aussetzung der Vollziehung (AdV) für ein Einspruchsverfahren gewährt, weil das Finanzamt unvollständige Akten in Bezug auf eine durchgeführte Steuerfahndungsprüfung vorgelegt hatte. 

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