FG Münster: Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen auch in 2022 möglich

18 Nov., 2024

Das FG Münster hat entschieden, dass nachlaufende Betriebsausgaben, die im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage in früheren Jahren stehen, aber erst 2022 abfließen, abzugsfähig sind.

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