FG Münster: Keine Wiedereinsetzung bei unterlassener Bearbeitung eines Klageauftrags

Wenn der Auftrag, Klage zu erheben, in der Kanzlei des Prozessbevollmächtigten nicht bearbeitet wird und daher die Klagefrist versäumt wird, ist keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Mehr zum Thema ‚Wiedereinsetzung in den vorigen Stand’…Mehr zum Thema ‚Klage’…Mehr zum Thema ‚Frist’… weiterlesen

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