Jahressteuergesetz 2022: Korrektur wegen Steuerbefreiung des Grundrentenzuschlags

12 März, 2024

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde eine Steuerbefreiung für den Grundrentenzuschlag eingeführt. Diese ist rückwirkend erstmals für den VZ 2021 anzuwenden.

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