Sächsisches FG: Bereitstellung von Gesundheits-Apps ist umsatzsteuerpflichtig

21 Okt., 2026

Nach einem Urteil des Sächsischen FG ist die Überlassung von Gesundheits-Apps nicht als Heilbehandlung nach § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit.

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