Überblick: Ablauf eines Vorabverständigungsverfahrens mit der Volksrepublik China

Vorabverständigungsverfahren (Advance Pricing Agreement, „APA“) mit der Volksrepublik China können grundsätzlich eingeleitet werden, sofern eine Gesellschaft in drei Geschäftsjahren vor dem Geschäftsjahr, in dem das Verfahren angestoßen wird, mit einem verbundenen Unternehmen in China Transaktionsvolumina von mindestens 40 Mio. RMB verzeichnet hat. Mehr zum Thema ‚Verrechnungspreis’…Mehr zum Thema ‚Internationales Steuerrecht’… weiterlesen

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    Die Auswertung der Dubai-Daten erbrachte in Hessen bereits Mehreinnahmen in Höhe von rund 400.000 EUR.Mehr zum Thema 'Steuerhinterziehung'...Mehr zum Thema 'Steuerfahndung'...

  • FG Münster: Bewertung von Grundstücken als Verwaltungsvermögen eines Unternehmens

    Wenn ein übertragenes Grundstück am Stichtag nicht an Dritte vermietet ist, sondern sich noch im Zustand der Bebauung befindet, eine zukünftige Nutzungsüberlassung allerdings beabsichtigt ist, greift die steuerliche Begünstigung nach § 13b ErbStG. So hat das FG Münster entschieden.Mehr zum Thema 'Verwaltung'...Mehr zum Thema 'Grundstück'...Mehr zum Thema 'Erbschaftsteuer'...

  • BMF: Amtliche Muster für Vollmachten im Besteuerungsverfahren

    Die Muster für eine Bevollmächtigung zur Vertretung in Steuersachen von Personen und Gesellschaften, die zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind, und von Lohnsteuerhilfevereinen werden mit sofortiger Wirkung neu gefasst.Mehr zum Thema 'Vollmacht'...Mehr zum Thema 'Besteuerung'...

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