Übertragung des BEA-Freibetrags: Kinderbetreuung durch die Großeltern

Die Übertragung des BEA-Freibetrags ist ausgeschlossen, wenn der nicht betreuende Elternteil der Übertragung widerspricht und das Kind regelmäßig in einem nicht unwesentlichen Umfang betreut. Dies kann aber schwierig zu überprüfen sein. Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…Mehr zum Thema ‚Kinderfreibetrag’…Mehr zum Thema ‚Kinderbetreuung’… weiterlesen

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