Umlageverfahren bei Krankheit: Erstattungssatz zur Umlage U1 bis Januar wählen

Oft gerät aufgrund der Vielzahl an gesetzlichen Änderungen zum Jahreswechsel das Wahlrecht des Erstattungssatzes zur Umlage U1 in Vergessenheit. Doch wer das Wahlrecht nicht rechtzeitig ausübt, muss warten. Denn nur zum Jahresbeginn kann die Höhe des Erstattungssatzes gewählt werden. Mehr zum Thema ‚Umlageverfahren’…Mehr zum Thema ‚Aufwendungsausgleichsgesetz’…Mehr zum Thema ‚Jahreswechsel’… weiterlesen

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