Besondere Zeitgrenze: Kurzfristige Beschäftigungen in landwirtschaftlichen Betrieben

18 Feb., 2026

In einer kurzfristigen Beschäftigung besteht Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Zum 1.1.2026 wurde für landwirtschaftliche Betriebe eine besondere Zeitgrenze festgelegt. 

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