FG Münster: „Essen auf Rädern“ als außergewöhnliche Belastungen

Aufwendungen für „Essen auf Rädern“ sind nicht außergewöhnlich und zwangsläufig im Sinne von § 33 Abs. 1 EStG, wenn sie nicht unmittelbar zur Heilung aufgewendet werden, sondern als Folgekosten einer Krankheit gelegentlich entstehen. So entschied das FG Münster. Mehr zum Thema ‚Außergewöhnliche Belastung’…Mehr zum Thema ‚Krankheitskosten’… weiterlesen

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