Mit Video: Nachweis der Elterneigenschaft in der Pflegeversicherung

26 Juli, 2023

Arbeitnehmende, die das 23. Lebensjahr vollendet haben und kinderlos sind, zahlen seit 2005 einen Beitragszuschlag für Kinderlose. Seit dem 1.7.2023 erhalten Arbeitnehmende mit Kindern eine kinderzahlabhängige Beitragsentlastung. Sowohl für den Beitragszuschlag für Kinderlose als auch bei der kinderzahlabhängigen Beitragsentlastung ist die Elterneigenschaft entscheidend.

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    Das BMF hat den Umfang seiner Erläuterungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlasses zur Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 4b UStG stark erweitert.Mehr zum Thema 'Umsatzsteuer'...

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    Nach Ansicht des FG Berlin-Brandenburg werden die Einkünfte einer Rechtsanwalts-PartG mbB oberhalb der Geringfügigkeitsschwelle in gewerbliche Einkünfte umqualifiziert, wenn die Gesellschaft mit anderen Rechtsanwälten kooperiert und selbst nicht nennenswert an der Mandatsbetreuung beteiligt ist. Mehr zum Thema 'Selbständigkeit'...Mehr zum Thema 'Partnerschaftsgesellschaft'...Mehr zum Thema 'Gewerbliche Einkünfte'...

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