Weiterentwicklung des Internets: Metaverse: Dezentrale Plattformen, Web 3.0-Transaktionen und steuerliche Fragestellungen

15 Aug., 2023

Für viele ist das Konzept des sog. Metaverse noch eine abstrakte Zukunftsvision. Vereinfacht gesagt handelt es sich dabei um eine Weiterentwicklung des Internets, die ein noch tieferes Eintauchen in virtuelle Realitäten ermöglicht. Das ist jedoch keine reine Spielerei, vielmehr eröffnen sich dadurch auch völlig neue Möglichkeiten für Unternehmen, ihre Leistungen zu vermarkten. Das wirft natürlich auch steuerliche Fragestellungen auf.

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  • BFH: Rückwirkender Widerruf eines Bewilligungsbescheids kein rückwirkendes Ereignis

    Die Niedersachsen-Soforthilfe Corona (mit finanzieller Unterstützung des Bundes) für die Monate April, Mai und Juni 2020 ist eine steuerbare und steuerpflichtige Betriebseinnahme. Wird ein Bewilligungsbescheid für einen als Betriebseinnahme anzusetzenden Liquiditäts- bzw. Aufwandszuschuss mit Ex-tunc-Wirkung zum Gewährungstag widerrufen und der Zuschuss zurückgezahlt, liegt hierin bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG kein rückwirkendes Ereignis für das Jahr der Bewilligung und Vereinnahmung.Mehr zum Thema 'Coronavirus'...Mehr zum Thema 'Zuflussprinzip'...Mehr zum Thema 'Zuschuss'...Mehr zum Thema 'Einnahmenüberschussrechnung'...

  • BFH: Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen

    Die Zinsen für eine Erstattung von Gewerbesteuer nach § 233a AO sind bei der steuerlichen Gewinnermittlung als Betriebseinnahme zu erfassen. Die Behandlung der Zinsen nach § 233a AO, die als Nachzahlungszinsen gemäß § 4 Abs. 5b EStG nicht abziehbar, aber als Erstattungszinsen zu versteuern sind, verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des GG.Mehr zum Thema 'Erstattungszinsen'...Mehr zum Thema 'Gewerbesteuer'...Mehr zum Thema 'Einnahmen'...Mehr zum Thema 'Einnahmenüberschussrechnung'...

  • BFH: Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung

    Ein im Zeitpunkt des Erwerbs noch nicht im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchrecht ist als Gegenleistung für den Verkauf eines Erbbaurechts in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen.Mehr zum Thema 'Grunderwerbsteuer'...Mehr zum Thema 'Bemessungsgrundlage'...Mehr zum Thema 'Erbbaurecht'...

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